Bundesverfassungsgericht entscheidet - Achtung Mieter! Auch Zweitwohnung zählt als Eigenbedarf
Selbst wenn ein Vermieter seine Wohnung nur als Zweitwohnung nutzen will, darf er den aktuellen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Jeder "vernünftige und nachvollziehbare" Grund reicht aus.
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