BGH zum Thüringer Flugschau-Unglück: Opfer können auf Schadensersatz hoffen
Für eine tödliche Flugschau vor sechs Jahren in Thüringen müssen die Versicherer womöglich doch noch zahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des BGH vom Mittwoch. Die Karlsruher Richter hoben damit eine vorinstanzliche Entscheidung auf, wonach sich die Versicherung wirksam auf eine Ausschlussklausel berufen konnte.
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