BGH erweitert Rechte für Anleger geschlossener Immobilienfonds
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst.
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