Basisabsicherung: Mindert der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss die Beiträge in voller Höhe?
Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind seit 2010 nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG in voller Höhe als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar, soweit sie der sog. Basisabsicherung (Basis-Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung) dienen. Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Vorsorgeaufwendungen'...Mehr zum Thema 'private Krankenversicherung'...Mehr zum Thema 'Krankenversicherung'...
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