BAG-Urteil: Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitnehmer aktiv werden
Ein Mitarbeiter kann vom Arbeitgeber verlangen, dass der einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihn von sich aus auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung aufmerksam macht.
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