Zwangsvollstreckungreform : BGH lockert den Formularzwang im Zwangsvollstreckungsrecht
Durch die Reform der Zwangsvollstreckung zum 01.01.2013 wurde ein Formularzwang eingeführt. Das Bundesjustizministerium wurde ermächtigt, verbindliche Formulare für den Vollstreckungsauftrag einzuführen. Dadurch sollte das Vollstreckungsverfahren rationalisiert werden. Doch die Formulare taugen nicht viel - das befand auch der BGH.
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