Vertrauen ist gut. Aber …
Wer privat krankenversichert ist, muss Arztrechnungen auf ihre Richtigkeit hin prüfen. Erst dann darf er sie bei der privaten Krankenkasse einreichen. So ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München unter dem Aktenzeichen 282 C 28161/12. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwalt-Vereins (DAV) hin.
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