Versorgungsausgleich: Beamte sollten besser Kontakt zur Exfrau halten
Skurril, aber wahr: Geschiedene Beamte laufen Gefahr, jahrelang für ihre tote Exfrau zu zahlen. Die Rentenversicherung muss einen Pensionär nicht informieren, dass seine Exfrau tot ist, auch wenn jeden Monat ein Teil seiner Beamtenversorgung auf das Rentenkonto der Ex fließt. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 11 U 33/13).
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