Verfahren gegen Zahnarzt eingestellt - Sieben gezogene Zähne sind keine Körperverletzung
„14 Monate Knast für sieben zu viel gezogene Zähne.“ So oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen im Mai 2013, als das Landgericht Stendal sein Urteil sprach. Das Urteil ist jetzt in der Revision aufgehoben worden. Strafverteidiger Jesko Baumhöfener erklärt, warum.
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