Unzulässige Werbung: Kein "Rechtsschutz gegen Finanzämter"
Steuerberater dürfen öffentlich nicht mit dem Zusatz "Rechtsschutz gegen Finanzämter" werben. Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...Mehr zum Thema 'Werbung'...Mehr zum Thema 'Kanzleimarketing'...
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