Tod durch einen Unfall nach dem Unfall
(verpd) Wer auf dem Weg zu seiner Arbeit nach einer Kollision aus seinem Fahrzeug ausgestiegen ist, um mit dem Unfallbeteiligten das weitere Vorgehen zu besprechen, steht in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei einen weiteren Unfall erleidet. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor (Az. L 9 U 2788/11).
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