Telefonbetrug: Ping-Anrufe strafbar
Menschen per Telefon anklingeln, um sie zum Rückruf auf kostenpflichtige Servicenummern zu animieren, ist Betrug. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zu diesen „Ping-Anrufen“ bestätigt. Die Betrüger hatten millionenfach deutsche Telefonnummern gewählt, aber nur einmal klingeln lassen. 660 000 Angerufene hätten nicht erkannt, dass es sich bei dem Anschluss um eine teure 0137-Servicenummer handelte. Sie riefen in der Erwartung zurück, Verwandte oder Bekannte zu erreichen. So sei ein Schaden von 515 000 Euro entstanden. Weil Betroffene die Bundesnetzagentur informiert hatten, bekamen die Täter aber kein Geld. Sie erhielten nun Haftstrafen von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung (BGH, Az. 3 StR 342/13).
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