Steuertipp der Woche: Beitragsrückerstattungen rufen Finanzämter auf den Plan
Eine Beitragsrückerstattung der Krankenkasse erfreut jeden Versicherten. Ärger kann es aber mit den Finanzämtern geben, die die Erstattung auf den Sonderausgabenabzug anrechnen wollen. Der BFH hat nun das letzte Wort. Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Vorsorgeaufwendungen'...Mehr zum Thema 'Steuertipps der Woche'...Mehr zum Thema 'Krankenversicherung'...
Weiterlesen auf: Haufe