Sterbewunsch - Notarzt muss nicht immer Suizid verhindern
Unterlässt ein Notarzt die Rettungsbemühungen nach einer gewollten Medikamenten-Überdosis eines 84-jährigen Krebskranken, so handelt er rechtmäßig und kann nicht wegen einer möglichen Pflichtverletzung bestraft werden. Der wohlüberlegte Suizidwille des Krebskranken sei zu respektieren.
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