Schadenabwicklung | Wichtige Gesetzesänderung: Ab 13. Juni 2014 gelten neue Regeln zum Widerrufsrecht
Eine Gesetzesänderung, die ab 13. Juni 2014 ihre Wirkung entfaltet, wird für die „Unfallbranche“ manche Erschwernisse bringen, weil Verbrauchern weitergehende Schutzrechte als bisher eingeräumt werden. Im Kern geht es um das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Und die sind bei der Unfallschadenabwicklung gar nicht so selten. Dies „aussitzen“ zu wollen, wird nichts bringen. Zumal die Risiken durch geschicktes Handeln neutralisiert werden können.
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