Prozessrecht | Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Versterben des Erblassers an einem unbekannten Ort
Ist die Erblasserin an einem unbekannten Ort verstorben, ist es vertretbar, ihren letzten bekannten Wohnsitz als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts heranzuziehen. Befand sich dieser Wohnsitz in ehemaligen deutschen Gebieten, ist die Verweisung des Verfahrens an das Amtsgericht Schöneberg nicht willkürlich (KG 19.12.13, 1 AR 22/13).
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