Private Unfall­versicherung: Verletzte muss Geld zurück­zahlen

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Private Unfall­versicherung: Verletzte muss Geld zurück­zahlen

Eine Skifahrerin, die sich 2008 beim Sturz aus dem Schlepp­lift den linken Daumen verdreht hatte, muss einen Teil der Invaliditäts­leistung an ihren privaten Unfall­versicherer zurück­zahlen. Das hat das Land­gericht Bonn (Az. 5 S 52/13) entschieden. Der Zustand des Daumens hat sich inzwischen gebessert.

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