Private Unfallversicherung: Verletzte muss Geld zurückzahlen
Eine Skifahrerin, die sich 2008 beim Sturz aus dem Schlepplift den linken Daumen verdreht hatte, muss einen Teil der Invaliditätsleistung an ihren privaten Unfallversicherer zurückzahlen. Das hat das Landgericht Bonn (Az. 5 S 52/13) entschieden. Der Zustand des Daumens hat sich inzwischen gebessert.
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