Private Krankenversicherung: Beitragserstattung falsch verrechnet
Für privat Versicherte, denen der Krankenversicherer im Jahr 2010 Beitrag erstattet hat, gibt es ein interessantes Musterverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH). Das Niedersächsische Finanzgericht hat in erster Instanz geurteilt, dass die Versicherten zu viel Steuern gezahlt haben, wenn das Finanzamt die Erstattung für 2009 von den Krankenversicherungsbeiträgen im Jahre 2010 abgezogen hat (Az. 4 K 139/13).
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest