OLG Hamm zu Massenkarambolage: Im Zweifel wird geteilt
Die einfache Regel "Wer auffährt, hat Schuld" gilt nicht für Kettenauffahrunfälle. Dies hat das OLG Hamm in einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil entschieden. Anders als bei gewöhnlichen Zusammenstößen könne sich ein Verschulden nicht durch den Beweis des ersten Anscheins ergeben.
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