OLG Hamm: Tierarzt muss nach Fehlbehandlung eines Dressurpferdes 60.000 Euro Schadenersatz zahlen
Nach einer nicht notwendigen Operation eines in der Folge lahmenden Dressurhengstes schuldet der behandelnde Tierarzt den Eigentümern des Pferdes 60.000 Euro Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bochum entschieden. Der Beklagte habe ohne ausreichende Notwendigkeit mit einem suboptimalen Zugangsweg operiert, was grob fehlerhaft sei, und die Eigentümer des Pferdes zudem nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufgeklärt (Urteil vom 21.02.2014, Az.: 26 U 3/11). Weiterlesen
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