OLG Düsseldorf: Lotto-Gesellschaft muss Millionen-Schadenersatz an Spielvermittlerin zahlen
Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG muss wegen Verstoßes gegen § 1 GWB an eine bundesweit tätige Spielvermittlerin Schadenersatz in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Das «durchaus Erfolg versprechende» Geschäftsmodell der Spielvermittlerin sei daran gescheitert, dass die Westdeutsche Lotterie sowie die übrigen Landeslottogesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DTLB) vorsätzlich in kartellrechtswidriger Weise durch abgestimmtes Verhalten eine Zusammenarbeit mit ihr verweigert hätten. Deswegen sei der Vermittlerin der ihr in den Jahren 2006 bis 2008 entgangene Gewinn zu ersetzen (Urteil vom 09.04.2014, Az.: VI - U (Kart) 10/12, nicht rechtskräftig). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell