Nachschlag für Betriebsrentner in der Finanzmarktkrise? - Bundesarbeitsgericht sagt nein
Die Rentenanpassung nach oben gehört zum "Heiligen Gral" der betrieblichen Altersversorgung. Verweigert ein Arbeitgeber die nach § 16 BetrAVG allfällige Anpassung hilft in den meisten Fällen das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrentner. Gerade in letzter Zeit hat sich die "Waage" der Rechtsprechung eher noch mehr zu Gunsten der Arbeitnehmer geneigt.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de