LSG Rheinland-Pfalz: Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen für geringfügige Beschäftigung Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen
Personen, die in der gesetzliche Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, also insbesondere auch Selbstständige, müssen für eine neben der Hauptbeschäftigung ausgeübte geringfügige Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 13.01.2014, Az.: L 2 P 29/12). Weiterlesen
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