LG Duisburg: Commerzbank muss Rentnerin wegen fehlenden Hinweises auf lange Fonds-Laufzeit Schadenersatz zahlen
Ein Schiffsfonds-Anleger muss nicht mit der Laufzeit eines Fonds von 15 oder gar 20 Jahren rechnen. Dies hat das Landgericht Duisburg entschieden und einer Rentnerin wegen fehlenden Hinweises auf die lange Laufzeit bei Schiffsfonds Schadenersatz gegen die Commerzbank zugesprochen. Dies teilt die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP mit, welche die Klägerin im Prozess vertreten hatte (Az.: 12 O 27/13). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell