Kindergeld | Kein Kindergeld mehr für berufstätige Kinder
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass für ein Kind, das nach seiner Erstausbildung in Vollzeit erwerbstätig ist und berufsbegleitend studiert, ab Januar 12 kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht (FG Rheinland-Pfalz 28.1.14, 5 K 2131/12).
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