Ist eine "ererbte" Direktversicherung beitragsfrei in der Sozialversicherung?
"Immer wieder auf ein Neues klagen" heißt es, wenn nach Auszahlung einer Direktversicherung plötzlich ein Bescheid der Krankenkasse zur Verbeitragung kommt. Nun hatte das Bundessozialgericht (BSG, 05.03.2013 - B 12 KR 22/12 R) einen Fall zu entscheiden, in dem die Witwe davon ausging, dass sie nach dem Tod ihres Ehemannes nur "Erbin" der Direktversicherungsleistung sei. Ihr Ehemann habe sie im Todesfall direkt in Form einer "erbrechtlichen Regelung" versorgen wollen und daher sei keine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen worden, die als Versorgungsbezug i.S. des § 229 Abs. 1 SGB V beitragspflichtig ist.
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