Immobilienerwerb: Schadensersatz für Mängel beschränkt
Der Bundesgerichtshof beschränkte mögliche Schadensersatzansprüche von Hauskäufern. Sind die Kosten zur Beseitigung eines Mangels unverhältnismäßig hoch, muss der Verkäufer maximal so viel zahlen, wie das Haus wegen des Mangels weniger wert ist.
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