Hundehalter haftet für sein Tier auch in der Hundepension
Gibt ein Hundehalter seinen Vierbeiner für mehrere Tage in eine Hundepension, haftet er, wenn der Hund dort eine Betreuerin verletzt. Gewerbliche und professionelle Hundebetreuung führt nicht zum Ausschluss der Tierhalterhaftung.
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