Gurtpflicht und Haftung: Bei Unfallschäden keine automatische Mithaftung für Gurtmuffel
Wer bei einem Verkehrsunfall nicht angeschnallt war, den trifft bei Verletzungen nicht automatisch eine anspruchsmindernde Mithaftung. Die Gurte hätten die Verletzungen dafür voraussichtlich verhindern oder verringern müssen.
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