Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen
Die Bundesregierung will den Gläubigerschutz stärken. Das Bundeskabinett hat am 25.03.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitteilt, sind danach unter anderem Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen, wenn die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU. Weiterlesen
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