Gekündigte Policen: BGH hilft Prismalife-Kunden aus Kostenfalle
Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, muss auch die Abschlusskosten nicht weiter zahlen, so der Bundesgerichtshof (BGH). Er ermöglichte es so den Kunden des Versicherers Prismalife, aus dessen spezieller „Kostenausgleichsvereinbarung“ herauszukommen (Az. IV ZR 295/13). Sie war bisher selbst dann nicht kündbar, wenn der Kunde die Versicherung gekündigt hatte.
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