Erhöhte Geldbuße statt Führerscheinentzug?
(verpd) Droht einem Autofahrer infolge eines drohenden Fahrverbots der Verlust einer Nebentätigkeit, die lediglich seinen Lebensstandard erhöht, diesen jedoch nicht sichert, so hat er keinen Anspruch darauf, dass er gegen Zahlung einer höheren Geldbuße um ein Fahrverbot herumkommt. Das hat das Amtsgericht Lüdinghausen in einem Urteil entschieden (Az. 19 OWi-89 Js 1600/12–188/12).
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