Ehegattenarbeitsverhältnis | Überhöhten Arbeitslohn auf das angemessene Maß beschränken
Ist der Arbeitslohn unangemessen hoch, berührt dies allein die steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnis dem Grunde nach nicht. Ist das Angehörigenarbeitsverhältnis im Übrigen steuerlich anzuerkennen, wird eine überhöhte Gegenleistung auf ein angemessenes Maß beschränkt (FG Niedersachsen 7.1.14, 9 K 135/12).
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