BVerfG: Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige darf niedriger sein als Pflegesachleistung
Das bei der häuslichen Pflege eines Pflegebedürftigen durch Familienangehörige von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld muss nicht genauso hoch sein wie die Leistungen, die die Versicherung erbringt, wenn für die häusliche Pflege externe Pflegekräfte eingesetzt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 26.03.2014 entschieden und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die gegenseitige Beistandspflicht von Familienangehörigen rechtfertige es, das Pflegegeld als materielle Anerkennung auszugestalten und in niedrigerer Höhe zu gewähren (Az.: 1 BvR 1133/12). Weiterlesen
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