Bundesgerichtshof schützt Direktversicherungen in der Insolvenz
Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherungen sind häufig mit einem sog. "eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht" ausgestattet, d.h. das Bezugsrecht erstarkt erst mit Erfüllung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist zu einem unwiderruflichen Bezugsrecht. Nun landete wieder ein Fall einer Unternehmensinsolvenz vor dem Bundesgerichtshof (BGH, 22.1.2014 - IV ZR 201/13). Die Richter bekräftigten dabei ihre alte Rechtsprechung aus den Jahren 2005/2006 (BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04 und BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05), die allerdings deutlich von der Auffassung des BAG abweicht.
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