BSG zur Künstlersozialabgabe: Costa Cordalis "Umgehungsmodell" ist rechtens
Das Vorgehen von Schlagerstar Costa Cordalis, sich mittels eines eigenen Unternehmens von der Künstlersozialabgabe zu befreien, ist rechtens. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht entschieden. Für seinen Sieg im "Dschungelcamp" muss er allerdings wohl doch nachzahlen.
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