BSG: Kein Befreiungsrecht für Syndikusanwälte von Versicherungspflicht in gesetzlicher Rentenversicherung
Syndikusanwälte haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht in drei Revisionsverfahren mit Urteilen vom 03.04.2014 entschieden. Denn nach dem BRAO-Tätigkeitsbild würden sie in ihrer Eigenschaft als abhängig Beschäftigte nicht als Rechtsanwälte tätig (Az.: B 5 RE 13/14, B 5 RE 9/14, B 5 RE 3/14). Verbände und Anwaltschaft kritisieren das Urteil. Der DAV warnt vor einer Spaltung der Anwaltschaft. Weiterlesen
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