BGH zum Feststellungsinteresse: Klage bei unwahrscheinlichem Schadenseintritt unzulässig
Wer keinen oder nur einen äußerst schwachen Grund hat, mit einem künftigen Schaden zu rechnen, dem fehlt für eine Feststellungsklage das schutzwürdige Interesse. Dies hat der BGH in einem Streit um gesundheitliche Schäden durch Asbestfasern am Mittwoch entschieden.
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