BGH zu Lüge über vorheriges Mietverhältnis: Grund zur fristlosen Kündigung
Macht ein Mieter vor Abschluss eines Mietvertrages bewusst falsche Angaben über ein vormaliges Mietverhältnis, verletzt er damit seine vorvertraglichen Pflichten gegenüber dem neuen Vermieter grob, so dass eine fristlose Kündigung möglich ist. Ist der Mieter insolvent, ist eine Kündigung jedoch erst nach Freigabe des Mietverhältnisses durch den Insolvenzverwalter möglich. Dies entschied der BGH am Mittwoch.
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