BGH: Vorlage gefälschter Vorvermieterbescheinigung durch Mieter kann Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen
Ein Vermieter kann in der Insolvenz des Mieters nach der vom Insolvenzverwalter erklärten «Freigabe» des Mietverhältnisses gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO gegenüber dem Mieter kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.04.2014 klargestellt. Die Richter entschieden außerdem, dass, wer seinem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt, damit eine erhebliche (vor-)vertragliche Pflichtverletzung begeht, die die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann (Az.: VIII ZR 107/13). Weiterlesen
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