BGH: Bank muss bei Empfehlung offenen Immobilienfonds über Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme aufklären
Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären. Das hat der für Bankrecht zuständige Elfte Zivilsenat im Rahmen zweier Verfahren klargestellt (Urteil vom 29.04.2014, Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Weiterlesen
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