BGH: Anrechnungsklausel in der Warenkreditversicherung unwirksam
Anrechnungsklauseln in Kreditsicherungsverträgen sind unwirksam, wenn sie darauf abzielen, dass alle nach Aufhebung des Versicherungsschutzes eingehenden Zahlungen des Kreditversicherungsnehmers in Ansehung des Versicherungsverhältnisses auf die jeweils älteste offene Forderung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Kunden angerechnet werden müssen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 22.01.2014 - IV ZR 343/12) hervor, der in der Klausel einen Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben gegenüber dem Versicherungsnehmer sieht.
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