Befreiung von der Versicherungspflicht: Keine lebenslange Entscheidung: Befreiung von der KV-Pflicht
Früher galt: Einmal von der Krankenversicherungspflicht befreit – immer befreit. Doch für die Krankenversicherung ausgesprochene Befreiungen von der Versicherungspflicht müssen keine „Entscheidung fürs Leben“ mehr sein. Das aktuelle Recht verschafft einigen Gestaltungsspielraum. Mehr zum Thema 'Befreiung'...Mehr zum Thema 'GKV'...Mehr zum Thema 'PKV'...Mehr zum Thema 'Jahresarbeitsentgeltgrenze'...
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