Beamtenrecht: Kein Ruhegehalt nach schweren Verstößen gegen Dienstpflichten
Die Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten ist rechtmäßig, wenn er in erheblichem Umfang gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Mehr zum Thema 'Beamte'...Mehr zum Thema 'Pflichten'...Mehr zum Thema 'Ruhegehalt'...Mehr zum Thema 'Dienstpflichten'...
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