Außergewöhnliche Belastungen gestrichen - Der Staat …

Außergewöhnliche Belastungen gestrichen - Der Staat setzt den Rotstift an: Scheidungskosten sind bei der Steuer nicht mehr absetzbar

Geschiedene kriegen jetzt auch vom Finanzamt einen Korb. Kosten für private Rechtstreitigkeiten waren bisher als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer absetzbar. Doch die Regelung wurde klammheimlich gestrichen. FOCUS Online erklärt, wie sich Betroffene wehren können.Von FOCUS-Online-Autorin Berrit Gräber

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