ArbG Cottbus zu Lohndumping eines Anwalts: 1,60 Euro pro Stunde eine "gut gemeinte Leistung"
Ein Rechtsanwalt beschäftigt zwei Bürokräfte und zahlt ihnen Stundenlöhne unter zwei Euro. Der Vorsitzende Richter spricht von einer "gut gemeinten Leistung". Die Beschäftigten hätten es schließlich so gewollt. Von Ausbeutung könne daher keine Rede sein. Eine Entscheidung, die vor allem den Kläger überrascht: das Jobcenter, welches das Gehalt der beiden Mitarbeiter aufstocken musste.
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