Anwalt darf mit kostenloser Erstberatung werben
Anwälte dürfen nach einer Entscheidung des LG Essen ihre Konkurrenten mit dem Angebot einer Erstberatung zum Nulltarif zur Weißglut treiben. Für außergerichtliche Beratung gibt es keine RVG-Vorgaben. Erst, wenn sie mit dem Preiskampf Konkurrenten bewusst verdrängen oder vernichten wollen, sei die Grenze lauteren Wettbewerbs überschritten. Mehr zum Thema 'Wettbewerb'...Mehr zum Thema 'unlauterer Wettbewerb'...Mehr zum Thema 'Beratung'...Mehr zum Thema 'RVG'...Mehr zum Thema 'Kanzleiorganisation'...Mehr zum Thema 'Kanzleimanagement'...
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