Agenturrecht | „Goodwill“ der Agentur und Ausgleichsanspruch sind bei der Ehescheidung nicht auszugleichen
Im Fall einer Ehescheidung bringt der Ehepartner des Agenturinhabers regelmäßig auch die Versicherungsagentur zur Sprache, um über den Zugewinnausgleich etwas vom „Goodwill“ der Agentur oder vom Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB abzubekommen. Diesem Verlangen hat der BGH jetzt einen Riegel vorgeschoben.
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