Achtung Fristsache! Kontrolle der Kurzwahl reicht beim Fax-Sendebericht nicht
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer kontrolliert wird. Laut BGH reicht dafür die Überprüfung der geräteintern verwendeten Kurzwahl nicht aus. Mehr zum Thema 'Kanzleimanagement'...Mehr zum Thema 'Kanzleiorganisation'...Mehr zum Thema 'Kanzlei'...
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