30. 04. 2014 - BGH stärkt …

Anzeige
Auf Ihrer Seite

30. 04. 2014 - BGH stärkt Kundenrechte bei offenen Immobilienfonds

(ac) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Commerzbank in zwei Fällen wegen mangelhafter Beratung verurteilt. Weil sie Anleger nicht ausreichend über die möglichen Probleme beim Anteilsverkauf eines offenen Immobilienfonds informiert hatte, muss Deutschlands zweitgrößte Privatbank dafür nun Schadensersatz zahlen. Das Urteil ist auch auf andere Anleger offener Immobilienfonds übertragbar.Konkret ging es in beiden Fällen um Anteile am Morgan Stanley P2 Value. Diese waren als sichere Geldanlage mit guter Aussicht auf eine anständige Rendite empfohlen worden, mit denen Anleger Steuern sparen können. Doch nachdem der Morgan Stanley P2 Value wie viele andere offene Immobilienfonds in Schieflage geriet, wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Somit konnten Anleger ihre Anteile allenfalls mit hohen Abschlägen über die Börse verkaufen. Auch die beiden klagenden Commerzbank-Kunden verkauften ihre Fondsanteile mit hohen Verlust über die Börse. Der Anteilswert sank derweil immer weiter bis schließlich die Fondsauflösung unumgänglich wurde.Ungefragte Aufklärung zwingend notwendigHauptgrund für die Entscheidung des BGH ist, dass die Commerzbank-Berater nicht darauf hingewiesen hatten, dass der Fonds die Rücknahme von Anteilen stoppen kann, wenn nicht genug flüssiges Geld vorhanden ist, um alle Anleger auszuzahlen. „Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären“, erläutert der BGH.Bei den Vorinstanzen herrschte hierzu noch Uneinigkeit. Während das OLG Frankfurt der Klägerin ebenfalls Recht gab, befand das OLG Dresden, dass die Bank im Frühjahr 2008 noch nicht über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme hätte aufklären müssen. Dies sei vorher schließlich nur vier Mal vorgekommen. Nach Auffassung des BGH spielt es für die Aufklärungspflicht der Bank aber keine Rolle, ob eine Aussetzung der Anteilsrücknahme zum Zeitpunkt der Beratung vorhersehbar oder fernliegend ist.Richtungsweisend für Anleger offener ImmobilienfondsDie vom BGH verkündeten Urteile sind übertragbar auf viele Anleger, die augfrund der Immobilienkrise 2008/2009 mit offenen Immobilienfonds Verluste gemacht haben und vor dem Kauf nicht darüber informiert worden waren, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann. Die Schadenersatzforderungen verjähren entweder zehn Jahre nach ihrer Entstehung oder drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Anleger von der Bankverpflichtung zur Risikoaufklärung erfahren – was bei den meisten Geschädigten erst durch die aktuellen Urteile der Fall sein dürfte.

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Aktuelles zur Versicherungsmaklerhaftung
06.05.2025

Die haftungssichere Beratung und Dokumentation ist die zentrale Frage, die sich der Versicherungsmakler bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
12.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Hausratversicherung mit guter Entwicklung: Jeder dritte Tarif kann überzeugen
30.04.2025

Beim aktuellen Hausrat-Rating von Franke und Bornberg erreichen 118 von 356 Tarifen die Top-Note …

Versicherungen
Besserer Schutz auch für kleine Unternehmen: AXA überarbeitet Betriebshaftpflichtversicherung
28.04.2025

Es gibt Millionen kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Sie sind das Rückgrat unserer …

Sonstiges
Ab Mai wird’s bei den Bildern für Pässe und Ausweise digital
28.04.2025

Die ARAG Experten weisen auf eine wichtige Änderung bei Pässen und Personalausweisen hin: Ab …